Wer mit einem Tatvorwurf konfrontiert wird und Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, ist mit dieser Situation meistens überfordert. Schließlich kann je nach Vorwurf eine erhebliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen, die nicht nur einem selbst, sondern auch die ganze Familie in der Existenz bedrohen kann. Dazu kommt die erhebliche psychische Belastung während der manchmal langen Verfahrensdauer. Gerade hier besteht die Neigung, schnellstmöglich aus der Situation herauskommen zu wollen und vorschnell der Versuch, durch eigene Angaben die Angelegenheit selbst zu klären. Aber gerade jetzt gilt:

 

„Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“

 

Also wie verhält man sich nun als Beschuldigter richtig:

      • Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch und verweigern Sie die Aussage. Keine Angst: Dies darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Zwar mag der Polizeibeamte nett sein, der Zweck der Vernehmung ist es allerdings nicht. Denn alles was Sie sagen könnte auch gegen Sie verwendet werden.
      • Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten, dann füllen Sie diesen nicht aus. Sie sind nicht verpflichtet, diesen auszufüllen oder zurück zu schicken.
      • Legen Sie kein Geständnis ab. Lassen Sie sich hierzu auch nicht drängen oder überreden, wenn Sie direkt persönlich angesprochen werden. Das kann Ihr Verteidiger auch noch später machen, wenn er es für ratsam hält.
      • Informieren Sie Verwandte, damit diese von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
      • Sichern Sie entlastende Beweise.
      • Nehmen Sie keine Vorladungen ohne Verteidiger wahr. Sie müssen einer polizeilichen Vorladung ohnehin nicht folgen, es sei denn, dies wurde durch die Staatsanwaltschaft ausdrücklich angeordnet. Aus Höflichkeit können Sie den Termin absagen.
      • Glauben Sie nicht, dass sich die Angelegenheit schon von alleine erledigen wird. Lassen Sie sich sofort von einem Verteidiger helfen. Dieser kennt Ihre Rechte und alle prozessualen Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen.

Ihr Verteidiger wird Akteneinsicht beantragen und den Vorwurf nach Erhalt der Akte prüfen sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierzu gerne als Strafverteidiger zur Verfügung.

Sie brauchen einen Strafverteidiger? Schreiben Sie mir!