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    Was kostet ein Rechtsanwalt?
    ADie Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer zwischen dem Rechtsanwalt und Mandanten vereinbarten Vergütungsvereinbarung. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, eine u.a. an dem Fall und den wirtschaftlichen Verhältnissen angelehnte Vergütungsvereinbarung in Form eines Stundenhonorares, Pauschalhonorares etc. abzuschließen. Gerne werde ich Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

    Für eine bloße Erstberatung darf die Gebühr gegenüber einem Verbraucher nicht mehr als 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen (§ 34 RVG).

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    Werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?
    ASofern Ihr Fall vom Versicherungsschutz Ihrer Rechtschutzversicherung umfasst ist, übernimmt diese in der Regel die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung. Eine über diese Höhe hinausgehende Vergütungsvereinbarung wird von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

    Ich empfehle, noch vor Mandatserteilung den Versicherungsschutz abzuklären, da die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Versicherung durch den Rechtsanwalt gebührenpflichtig  ist.

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    Wie erreiche ich die Kanzlei am Besten?
    AMit dem Auto erreichen Sie mich direkt über die B304, die in Haar Münchener Straße heißt; von der A99 kommend nehmen Sie die Ausfahrt „Haar“ und treffen am Ende der Ausfahrt direkt auf die B304. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom S-Bahnhof Haar (S4) mit dem Bus 243 oder vom S-Bahnhof Trudering (S4, U2) mit dem Bus 193, jeweils Haltestelle „Ludwig-Moser-Straße“, erreichbar. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Kanzlei.
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    Kann die Kanzlei barrierefrei erreicht werden?
    ADie Kanzlei befindet sich im 4. Stockwerk. Leider führt der Fahrstuhl des Gebäudes nur bis zum 3. Stockwerk. Anschließend muss eine Treppe benutzt werden, so dass eine Barrierefreiheit für gehbehinderte Menschen leider nicht unproblematisch gegeben ist. Bitte informieren Sie mich, falls Sie hiervon betroffen sind. Ich bin immer bestrebt, eine Lösung zu finden.
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    Bestehen derzeit Corona-Beschränkungen?
    ADerzeit ist für den Zutritt zur Kanzlei der Nachweis einer Impfung oder das Tragen einer Schutzmasken nicht erforderlich.
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