Vorweg einige Begriffe, die sich auch regelmäßig in Schadensgutachten bei Totalschäden befinden: Reparaturkosten Wertminderung Restwert Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungsaufwand (= Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert) Totalschaden Ein Totalschaden liegt nach der Rechtssprechung vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand. In diesen Fällen erfolgt regelmäßig eine Abrechnung auf Totalschadensbasis; mithin eine Regulierung des Wiederbeschaffungsaufwandes. Verglichen…
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