Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben von Ihrem Unfallgegner sämtliche Versicherungsdaten bekommen. Warten Sie nicht ab, bis sich die Versicherung bei Ihnen meldet – das wird sie gegebenenfalls nie tun, da der Unfallgegner erstmal nicht verpflichtet ist, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Und selbst dann muss sich diese nicht mit Ihnen…