Immer wieder mal werde ich zur Übernahme einer Strafverteidigung geben mit dem Hinweis, dass man sich einen Rechtsanwalt nicht leisten könne und dies über die sog. „Prozesskostenhilfe“ erfolgen müsse. Der Begriff der Prozesskostenhilfe scheint durchaus geläufig zu sein und erweckt vom Begriff her den Anschein, bedürftige Personen hätten bei allen Prozessen Anspruch auf staatliche Unterstützung….
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