Vorweg einige Begriffe, die sich auch regelmäßig in Schadensgutachten bei Totalschäden befinden: Reparaturkosten Wertminderung Restwert Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungsaufwand (= Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert)   Totalschaden Ein Totalschaden liegt nach der Rechtssprechung vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand. In diesen Fällen erfolgt regelmäßig eine Abrechnung auf Totalschadensbasis; mithin eine Regulierung des Wiederbeschaffungsaufwandes. Verglichen…